Nutzungsbedingungen

Stand: Donnerstag, 02. März 2023

Schnupperticket

Stand: Donnerstag, 23. Februar 2023

VOR-Schnupperticket

Vor-Schnupperticket (NÖ, Wien, Burgenland)

Was sind Schuppertickets?

„Schnuppertickets“ sind übertragbare Zeitkarten für den Öffentlichen Verkehr, die Gemeinden ihren BürgerInnen zum Ausleihen tageweise zur Verfügung stellen.
BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Steinakirchen am Forst können sich an 5 Wochentagen (höchstens 2 aufeinanderfolgende Tage, Wochenende gilt als ein Tag) pro Jahr kostenlos das VOR KlimaTicket Metropolregion (NÖ, Wien, Burgenland) ausborgen. Der Marktgemeinde Steinakirchen am Forst stehen 2 Schnuppertickets zur Verfügung.

Die Fahrkartengültigkeit

Das VOR-Schnupperticket MetropolRegion ist auf allen VOR‐Linien in der gesamten Ostregion (Wien, Niederösterreich, Burgenland) gültig (inkl. WESTBAHN zw. Amstetten und Wien, Mariazellerbahn, Badner Bahn und Stadtbahn Waidhofen/Ybbs).
Davon ausgenommen sind Flughafenschnellverkehre und touristische Angebote wie die Waldviertelbahn, Reblaus Express, Wachau- und Schneebergbahn etc.

Warum sind Schnuppertickets sinnvoll?

Ziel des Schnuppertickets ist ein aktiver Beitrag zur CO2 Einsparung (Vermeidung der Autofahrt) verbunden mit einer Anregung zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

Mehrmals-Entlehnungen

Die Gratisentlehnung ist pro Person auf 5 Entlehnungen pro Jahr beschränkt. Darüber hinaus gehende Entlehnungen sind nur kurzfristig und nach Verfügbarkeit des Tickets möglich (auf Nachfrage am Gemeindeamt).

Der Ausleihvorgang

Die Fahrkarten können Online mit Registrierung auf https://www.schnupperticket.at/steinakirchen oder telefonisch am Gemeindeamt (07488/713 25) reserviert werden.
Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Onlinestornierungen sind nur bis eine Woche vor Ausleihdatum möglich, kurzfristige Stornierungen nur am Gemeindeamt.
Das Ticket kann am Gemeindeamt während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Dienstag von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr) bzw. nach tel. Terminvereinbarung abgeholt und zurückgebracht werden. Späteste Rückgabe um 07:30 Uhr am nächsten Tag.

Bei der Entlehnung werden die Fahrkarten-Übergabe und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen mit der Unterschrift bestätigt und verbindlich akzeptiert.
Die Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten kann auch mittels Einwurf der Fahrkarten in einem mit Namen versehenen Kuvert in den Gemeindeamt-Briefkasten (rechts neben Eingangstür) erfolgen.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Nutzungsbedingungen.