Wer einen Hund hält, hat diesen in einer Weise zu verwahren, dass Menschen nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden.
Mit 1. Juni 2023 gibt es einige Änderungen im NÖ Hundehaltegesetz. Die wichtigsten Bestimmungen sind im folgenden angeführt:
- JEDER Hund muss bei der Gemeinde angemeldet werden.
Bei der Anmeldung eines Hundes sind folgende Nachweise der Gemeinde zu erbringen:
- Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters
- Kopie eines Lichtbildausweises
- Name, Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
- Name und Hauptwohnsitz jener Person oder Einrichtung, von der der Hund erworben wurde
- Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
- Nachweis der erforderlichen allgemeinen oder erweiterten Sachkunde - muss binnen 6 Monate der Gemeinde vorgelegt werden
- Das Halten von mehr als 5 Hunden in einem Haushalt ist verboten. Das Halten von mehr als 2 Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential oder auffälligen Hunden ist ebenfalls nicht erlaubt.
- Die Hundehalterin/der Hundehalter ist dazu verpflichtet, die Exkremente seines Hundes sofort zu beseitigen.
- An öffentlichen Orten muss der Hund mit Maulkorb oder Leine geführt werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Zusammenfassung oder unter https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html
Rechtsgrundlagen:
NÖ Hundehaltegesetz, LGBl. 4001 in der Fassung LGBl. Nr. 56/2022 - NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023, LGBl. Nr. 14/2023
aktuelle Termine von Sachkundevorträge:
Hunde-Uni-Bock, Haag | |
Hundeschule Amstetten | |
Hundeschule Bergland |
Online Hunde-Sachkunde-Vortrag
Dr. Christine Arhant & Margot Wallner | |
Mag. med. vet. Andrea Wieshofer & Yvonne Adler | |
Dr. Barbara Freudenschuss & Mag. Simone Bruckner | |
Patricia Kucerik Melanie Hnat | Allgemeine Sachkunde Niederösterreich (sachkundenachweis-noe.at) |
Zusammenfassung_Änderungen Hundehaltegesetz.pdf
Stand: Dienstag, 23. Mai 2023
Kontaktdaten_Sachkundenachweis.pdf
Stand: Montag, 31. Juli 2023
Anmeldung Ihres Hundes
Bitte unterscheiden Sie zwischen normalen Hunden und Nutzhund. Im Dokument "Ansuchen um Anerkennung meines Hundes als Nutzhund" finden Sie die Voraussetzungen dafür, die Ihr Hund erfüllen muss, um als Nutzhund angesehen zu werden.
Nach Ausfüllen des Formulars bringen Sie dieses bitte - mit allen notwendigen Beilagen - ins Gemeindeamt oder schicken Sie die Anmeldung per E-Mail an gemeinde@steinakirchen-forst.gv.at .
Ebenso muss Ihr Hund am Gemeindeamt abgemeldet werden!
Ansuchen um Anerkennung als Nutzhund.pdf
Stand: Donnerstag, 22. Juni 2023
Anmeldeformular für den Hund.pdf
Stand: Donnerstag, 22. Juni 2023