Gemeindeförderungen

Blumenschmuckaktion

€ 0,10 von der Gemeinde, € 0,10 vom Gärtner

Für Blumen, die zur Verschönerung Ihres Anwesens beitragen, erfolgt eine Förderung von € 0,10 der Gemeinde und weitere € 0,10 vom Gärtner (nur direkt vom der Gärtner Gölss einzulösen). Die € 0,10 Förderung von der Gemeinde, ist in Form eines Gutscheines beim Gemeindeamt abzuholen.

Geburt - Babygutschein
Betrag: € 80,-

Der Familienausschuss Steinakirchen/Forst überreicht allen neugeborenen SteinakirchnerInnen einen Gutschein über € 80,00 welcher in Geschäften in Steinakirchen/Forst eingelöst werden kann.

Jubiläen - Gratulationen
Betrag: € 40,-

€ 40,00 bei Gratulationen von 90er, 95er, Goldene Hochzeiten und Diamantene Hochzeiten.

Die 70er, 80er und 85er Jubilare werden ( mit Partner) zu einem gemeinsamen Essen eingeladen.

Gemeindeförderungen


Blumenschmuckaktion

Für Blumen, die zur Verschönerung Ihres Anwesens beitragen, erfolgt eine Förderung von € 0,10 der Gemeinde und weitere € 0,10 vom Gärtner (nur direkt von der Gärtnerei Gölss einzulösen). 

Die € 0,10 Förderung von der Gemeinde, ist in Form eines Gutscheines beim Gemeindeamt abzuholen.

Geburt - Babygutschein

Der Familienausschuss Steinakirchen/Forst überreicht allen neugeborenen SteinakirchnerInnen einen Gutschein über € 50,00 welcher in Geschäften in Steinakirchen/Forst eingelöst werden kann.

Jubiläen - Gratulationen

€ 40,00 bei Gratulationen von 90er, 95er, Diamantene Hochzeiten, Eiserne Hochzeiten... 
Die 70er und 80er Jubilare werden ( mit Partner) zu einem gemeinsamen Essen eingeladen.

Künstliche Besamung bei Schweinen

a) Betrieb bis 30 Zuchten - € 10,00 pro Zucht und Jahr
b) Betrieb bis 70 Zuchten -  € 8,00 pro Zucht und Jahr
c) Betrieb über 70 Zuchten -  € 6,00 pro Zucht und Jahr

Vorzulegen ist die AMA-Tierliste

Ankauf von Zuchtebern - Mindesthaltungsdauer 2 Jahre

Zum Ankauf von Zuchtebern der Zuchtklasse I und II wird zum Kaufpreis (inkl. Ust) ein Gemeindebeitrag von 25% gewährt.

Höchstbeitrag: € 290,00

Für Zuchteber der Zuchtwertklasse III wird keine Förderung gewährt.

Bei Förderung von Zuchtebern seitens der Gemeinde wird keine künstliche Besamung gewährt.

Erst nach Ablauf der Haltedauer von 2 Jahren ist eine Zuchtenförderung möglich.

Tierzuchtförderung - Widder Ankauf

Kauf eines Widders der Zuchtwertklasse I oder II wird wie folgt gefördert: 
a) 1/3 des Kaufpreises jedoch max. € 200,00
b) 3 Jahre Behaltefrist
c) ab dem 26. Mutterschaf (laut AMA Tierliste)

Vater-Tierhaltung

Zum Ankauf von Stieren der Zuchtwertklasse I und II(Mindesthaltungsdauer 2 Jahre) wird zum Kaufpreis (inkl. Ust) ein Gemeindebeitrag von 30% gewährt. Für den Ankauf eines Stieres der Zuchtwertklasse III wird keine Förderung gewährt. 

Höchstbetrag: € 1.300,-

Für das 3. Haltungsjahr beträgt die Förderung die Hälfte des beim Ankauf ausbezahlten Zuschusses.

Wirtschaftsförderung an Gewerbebetriebe

Richtlinien über die Wirtschaftsförderung an Gewerbebetriebe mit Standort in der Marktgemeinde Steinakirchen am Forst. 


Wohnbauförderung

Ausmaß der Förderung
Für förderungswürdige Objekte wird gemäß dem Punktesystem der Nö Wohnbauförderung in der Jeweils aktuellen Fassung zum Zeitpunkt der Baubewilligung folgende Förderung gewährt: 

a. Neuerrichtung eines Eigenheimes:                                                    Betrag: € 1.500,-

b. Schaffung einer neuen Wohneinheit als Zu- oder Umbau:           Betrag: € 1.500,-