Volksbegehren und Unterstützungserklärungen
Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von 100.000 Unterschriften erforderlich.
Die aktuellen Volksbegehren finden Sie hier:
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/transparenz_und_partizipation_in_der_demokratie/buergerbeteiligung/2/Seite.320475
Mit der ID-Austria können Volksbegehren einfach und bequem von zu Hause aus unterschrieben werden.
Für eine Ausstellung der ID Austria am Gemeindeamt Steinakirchen am Forst bitte vorab einen Termin vereinbaren.
Mit der ID Austria bequem von zu Hause aus unterschreiben:
Zur Frist für die Abgabe von Unterstützungserklärungen:
Wurden die (zumindest erforderlichen) 8.401 Unterstützungserklärungen erreicht, entscheiden die Initiatorinnen/die Initiatoren des jeweiligen Volksbegehrens selbst,
wann sie das Volksbegehren einreichen. In rechtlicher Hinsicht handelt
es sich um den sogenannten "Einleitungsantrag". Bis zu diesem Zeitpunkt
kann das Volksbegehren unterstützt werden. Wird positiv über den Antrag
entschieden, legt das Bundesministerium für Inneres den achttägigen Eintragungszeitraum für Unterschriften fest. Die Unterstützungserklärungen werden bei der Berechnung der Anzahl an Unterschriften miteingerechnet.