Volksbegehren und Unterstützungserklärungen

Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von 100.000 Unterschriften erforderlich.

Die Ergebnisse zu den aktuellen Volksbegehren finden Sie hier:  Aktuelle Volksbegehren (oesterreich.gv.at) 

Mit der ID Austria kann über folgenden Link einfach und bequem von zu Hause aus unterschrieben werden:
PVP Standardportal - Stammportal - Login-Seite (bmi.gv.at)

Zur Frist für die Abgabe von Unterstützungserklärungen:
Wurden die (zumindest erforderlichen) 8.401 Unterstützungserklärungen erreicht, entscheiden die Initiatorinnen/die Initiatoren des jeweiligen Volksbegehrens selbst, wann sie das Volksbegehren einreichen. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich um den sogenannten "Einleitungsantrag". Bis zu diesem Zeitpunkt kann das Volksbegehren unterstützt werden. Wird positiv über den Antrag entschieden, legt das Bundesministerium für Inneres den achttägigen Eintragungszeitraum für Unterschriften fest. Die Unterstützungserklärungen werden bei der Berechnung der Anzahl an Unterschriften miteingerechnet.



Mit der ID-Austria können Volksbegehren einfach und bequem von zu Hause aus unterschrieben werden.
Eine Ausstellung der ID Austria erfolgt lediglich auf der BH – bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin beim Bürgerservice unter 07482 / 9025 – 26
800 oder per E-Mail unter: terminbuchung.bhsb@noel.gv.at