Volksbegehren und Unterstützungserklärungen
Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von 100.000 Unterschriften erforderlich. Es ist augenscheinlich, dass die Ergebnisse der nachstehend angeführten Volksbegehren diesen Schwellenwert überschritten haben:
Alle aktuellen Volksbegehren sowie Informationen dazu finden Sie hier: Aktuelle Volksbegehren (oesterreich.gv.at)
Eintragungszeitraum von 6. bis 13. November 2023
- Gerechtigkeit den Pflegekräften!
- COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren
- Impfpflichtgesetz abschaffen - Volksbegehren
Öffnungszeiten:
Montag, 6. November 2023 von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag, 7. November 2023 von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Mittwoch, 8. November 2023 von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag, 9. November 2023 von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag, 10. November 2023 von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Samstag, 11. November 2023 geschlossen
Sonntag, 12. November 2023 geschlossen
Montag, 13. November 2023 von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
PVP Standardportal - Stammportal - Login-Seite (bmi.gv.at)
Wenn Sie noch keine Handy-Signatur haben, kann diese am Gemeindeamt Steinakirchen am
Forst ausgestellt werden.
Bitte um vorherige Anmeldung. Erforderlich zur Ausstellung sind ein gültiger Führerschein und das Handy.
Zur Frist für die Abgabe von Unterstützungserklärungen:
Wurden die (zumindest erforderlichen) 8.401 Unterstützungserklärungen erreicht, entscheiden die Initiatorinnen/die Initiatoren des jeweiligen Volksbegehrens selbst, wann sie das Volksbegehren einreichen. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich um den sogenannten "Einleitungsantrag". Bis zu diesem Zeitpunkt kann das Volksbegehren unterstützt werden. Wird positiv über den Antrag entschieden, legt das Bundesministerium für Inneres den achttägigen Eintragungszeitraum für Unterschriften fest. Die Unterstützungserklärungen werden bei der Berechnung der Anzahl an Unterschriften miteingerechnet.
unterstützungserklärungen.pdf
Stand: Mittwoch, 23. August 2023