Mithilfe von Online-Verfahren erledigen Sie in Zukunft Ihre "Amtswege per Mausklick": bequem von zu Hause aus, rund um die Uhr. Als neues Service bietet Ihnen das Finanzministerium verschiedene Online-Verfahren. Den Beginn macht FINANZOnline, das Parteienvertreter bereits nutzen. Ab 2003 können Sie über FINANZOnline unter anderem IhrenSteuerausgleich sowie die Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch übermitteln.
FINANZOnline - Zum Verfahren
BEISPIEL:
Alleinverdiener, verheiratet, ein Kind, Angestellter mit einem Dienstverhältnis. Erstmalig die elektronische Arbeitnehmerveranlagung durchführen und dabei folgende Ausgaben geltend machen:
- Darlehensrückzahlung für Eigentumswohnung
- Kirchenbeitrag
- Fachliteratur
- Wie gehe ich vor?
1. Erstanmeldung zu FINANZOnline
- Aufruf von FINANZOnline über die BMF-Homepage http://www.bmf.gv.at
- Elektronisches Anmeldeformular ausfüllen und senden
Die Zugangskennungen werden umgehend per RSa zugestellt!
2. Ablauf der elektronischen Arbeitnehmerveranlagung
- Aufruf von FINANZOnline über die BMF-Homepage http://www.bmf.gv.at
- Eingabe der Zugangskennungen
- Auswahl zur Arbeitnehmerveranlagung
- Aufruf Persönliche Daten
Änderungen sind in der Auswahl zum Grunddatenantrag möglich. Weiters können Sie auch der elektronischen Bescheidzustellung zustimmen. - Aufruf Allgemeine Daten
Ausfüllen: Anzahl der bezugsauszahlenden Stellen,
Alleinverdienerabsetzbetrag, Anzahl der Kinder - Aufruf Sonderausgaben Ausfüllen: Rückzahlungen von Darlehen, Kirchenbeitrag
- Aufruf Werbungskosten Ausfüllen: Fachliteratur
- Aufruf Datenkorb
- Erfasste Daten werden zur Kontrolle angezeigt. Änderungen sind bis zum Senden der Erklärung jederzeit möglich.
- Voraussichtliche Steuern können ermittelt werden.
- Richtigkeit und Vollständigkeit der Datenbestätigen. - Erklärung senden