EU-Ratsvorsitz
Der EU-Ratsvorsitz (der Vorsitz im Rat) wechselt halbjährlich von EU-Mitgliedstaat zu EU-Mitgliedstaat und folgt dem so genannten Rotationsprinzip. Das bedeutet, dass jeder EU-Mitgliedstaat nach einer vorher festgelegten Reihenfolge den EU-Ratsvorsitz für sechs Monate innehat. Den Vorsitz im Europäischen Rat hat der jeweilige Staats- und Regierungschef des aktuellen Ratsvorsitzlandes.
Der Präsident des Europäischen Rates ist ein auf zweieinhalb Jahre gewähltes Amt, das durch den Vertrag von Lissabon geschaffen wurde. Dieser muss nicht dem Mitgliedstaat angehören, der zur Zeit den EU-Ratsvorsitz ausübt und darf kein innerstaatliches Amt ausüben. Der Präsident des Europäischen Rates übernimmt die Vorbereitung und Koordination der Arbeit des Europäischen Rates und unterstützt den EU-Ratsvorsitz des jeweiligen Halbjahres.
In früheren Jahren wurde der EU-Ratsvorsitz in alphabetischer Reihenfolge vergeben. Nun gilt das Prinzip, dass der EU-Ratsvorsitz nicht nacheinander von drei kleinen Staaten übernommen werden soll. Damit die Interessen aller Mitglieder der EU gerecht gewahrt werden können, sollte in einem Zyklus immer auch ein großer Staat vertreten sein.
Hinweis
Der Europäische Rat (Staats- und Regierungschefs) ist nicht mit dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat) und dem Europarat (keine EU-Institution) zu verwechseln.
Tabelle über vergangene und zukünftige Ratsvorsitze
Jahr | Zeitraum | Staat |
---|---|---|
2006 | Erste Hälfte Zweite Hälfte |
Österreich Finnland |
2007 | Erste Hälfte Zweite Hälfte |
Deutschland Portugal |
2008 | Erste Hälfte Zweite Hälfte |
Slowenien Frankreich |
2009 | Erste Hälfte Zweite Hälfte |
Tschechische Republik Schweden |
2010 | Erste Hälfte Zweite Hälfte |
Spanien Belgien |
2011 | Erste Hälfte Zweite Hälfte |
Ungarn Polen |
2012 | Erste Hälfte Zweite Hälfte |
Dänemark Zypern |
2013 | Erste Hälfte Zweite Hälfte |
Irland Litauen |
2014 | Erste Hälfte Zweite Hälfte |
Griechenland Italien |
2015 | Erste Hälfte Zweite Hälfte |
Lettland Luxemburg |
2016 | Erste Hälfte Zweite Hälfte |
Niederlande Slowakei |
2017 | Erste Hälfte Zweite Hälfte |
Malta Estland |
2018 | Erste Hälfte Zweite Hälfte |
Bulgarien Österreich |
2019 | Erste Hälfte Zweite Hälfte |
Rumänien Finnland |
2020 | Erste Hälfte Zweite Hälfte |
Kroatien Deutschland |
2021 | Erste Hälfte Zweite Hälfte |
Portugal Slowenien |
2022 | Erste Hälfte Zweite Hälfte |
Frankreich Tschechische Republik |
2023 | Erste Hälfte Zweite Hälfte |
Schweden Spanien |
2024 | Erste Hälfte Zweite Hälfte |
Belgien Ungarn |
2025 | Erste Hälfte Zweite Hälfte |
Polen Dänemark |
2026 | Erste Hälfte Zweite Hälfte |
Zypern Irland |
2027 | Erste Hälfte Zweite Hälfte |
Litauen Griechenland |
2028 | Erste Hälfte Zweite Hälfte |
Italien Lettland |
2029 | Erste Hälfte Zweite Hälfte |
Luxemburg Niederlande |
2030 | Erste Hälfte Zweite Hälfte |
Slowakei Malta |
Damit die Geschäfte der Europäischen Union einwandfrei geführt werden können, hat jener Staat, der den EU-Ratsvorsitz innehat, eine Fülle an Aufgaben:
- Vorsitz des Europäischen Rates
- Organisation der Tagungen des Europäischen Rates
- Vorbereitung von Kompromissen für politische Entscheidungen des Europäischen Rates
- Koordination der Arbeiten zwischen den Mitgliedern
- Vertretung des Europäischen Rates gegenüber anderen EU-Institutionen (z.B. Europäisches Parlament)
- enge Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit dem Europäischen Parlament
Weiterführende Links
- Funktion und Tätigkeitsbereich des Europäischen Rates (→ Portal der EU)
- Präsident des Europäischen Rates (→ EU)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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