Unterstützungen für Verbrechensopfer
Wann gelte ich als Verbrechensopfer und welche Rechte kommen mir zu?
- Allgemeines zu Unterstützungen für Verbrechensopfer
 - Verbrechensopfer und ihre Rechte im Gerichtsverfahren
 - Maßnahmen nach Gewaltanwendung
	
- Verständigung der Polizei
 - Sofortiges Betretungsverbot zum Schutz vor Gewalt
 - Verständigung der Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen
 - Verständigung des Kinder- und Jugendhilfeträgers
 - Verständigung der Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
 - Einstweilige Verfügung durch das Bezirksgericht bei Gewalt in Wohnungen
 - Einstweilige Verfügung durch das Bezirksgericht zum allgemeinen Schutz vor Gewalt
 - Die strafrechtliche Verfolgung von Gewalttätern
 - Pauschalentschädigung für Schmerzengeld
 - Recht auf Trennung
 
 - Beratung für Verbrechensopfer
 - Beratungsstellen für Verbrechensopfer
 - Sozialentschädigung für Verbrechensopfer (→ Sozialministeriumservice)
 
Polizeinotruf: 133, Euronotruf: 112
Frauenhelpline: 0800 222 555
Gewaltschutzzentren: 0800 700 217
Männerinfo: 0800 40 07 77 (Krisenberatung)
Opfernotruf: 0800 112 112 ("Weißer Ring")
Letzte Aktualisierung: 12.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Termine auf der BH Scheibbs für die Ausstellung von Führerschein und 
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