Begriffe mit G
Geschworene
Geschworene und Schöffinnen/Schöffen sind Laienrichterinnen/Laienrichter.
Geschworene entscheiden bei mit schweren Strafen bedrohten Verbrechen sowie bei politischen Delikten.
Das Geschworenengericht besteht aus drei Berufsrichterinnen/Berufsrichtern und acht Geschworenen. Durch Beantwortung eines von den Berufsrichterinnen/den Berufsrichtern erstellten Frageschemas entscheiden die Geschworenen allein mit absoluter Mehrheit der Stimmen über die Schuldfrage.
Das Strafausmaß wird von den Berufsrichterinnen/den Berufsrichtern und Laienrichterinnen/Laienrichtern gemeinsam bestimmt.
Als Geschworene können Personen berufen werden, die zwischen 25 und 65 Jahre alt sind.
Termine auf der BH Scheibbs für die Ausstellung von Führerschein und
Reisepass (beide werden ausschließlich durch die BH ausgestellt) können
hier gebucht werden: