Bestandsänderungen zwischen Eigentumswohnungen

Allgemeine Informationen

Bestandsänderungen zwischen zwei Eigentumswohnungen – etwa wenn eine Wohnungseigentümerin/ein Wohnungseigentümer ein Zimmer von der Nachbarin/dem Nachbarn erwirbt – müssen verbüchert werden. Vor der Eintragung sind die Nutzwerte durch ein Nutzwertgutachten einer Ziviltechnikerin/eines Ziviltechnikers oder einer Sachverständigen/eines Sachverständigen oder durch eine Entscheidung des Gerichts oder der Schlichtungsstelle neu zu ermitteln.

Zuständige Stelle

Das Bezirksgericht (BMJ), in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet.

Erforderliche Unterlagen

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

Termine auf der BH Scheibbs für die Ausstellung von Führerschein und Reisepass (beide werden ausschließlich durch die BH ausgestellt) können hier gebucht werden:

Bezirkshauptmannschaft Scheibbs (etermin.net)