Offizialdelikt
Von einem Offizialdelikt spricht man, wenn eine strafbare Handlung von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird.
Beispiel
- Mord
- Raub
- Diebstahl
- Körperverletzung
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Letzte Aktualisierung: 30. April 2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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