Zulassungsverfahren

Erst nach erfolgter bzw. bereits im Besitz befindlicher Betriebserlaubnis bzw. der technischen Kfz-Überprüfung (im Falle eines Gebrauchtwagens) kann um Zulassung des Kraftfahrzeugs im neuen Aufenthaltsland angesucht werden.

Weiterführende Links

Zulassung von Autos und anderen Kfz in der EU (→ Your Europe)

Letzte Aktualisierung: 19. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

Termine auf der BH Scheibbs für die Ausstellung von Führerschein und Reisepass (beide werden ausschließlich durch die BH ausgestellt) können hier gebucht werden:

Bezirkshauptmannschaft Scheibbs (etermin.net)