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Anmeldebescheinigung

Die Anmeldebescheinigung dokumentiert das Aufenthaltsrecht von EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern und Schweizerinnen/Schweizern, die sich in Österreich niederlassen. Wenn sie aufenthaltsberechtigt sind und länger als drei Monate in Österreich bleiben möchten, müssen sie die Anmeldebescheinigung bei der Niederlassungsbehörde beantragen. Der Antrag muss binnen vier Monaten ab der Einreise nach Österreich gestellt werden.

Nach fünf Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt in Österreich kann auf Antrag eine sogenannte "Bescheinigung des Daueraufenthalts" ausgestellt werden.

Aufenthalt

Letzte Aktualisierung: 23.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Termine auf der BH Scheibbs für die Ausstellung von Führerschein und Reisepass (beide werden ausschließlich durch die BH ausgestellt) können hier gebucht werden:

    Bezirkshauptmannschaft Scheibbs (etermin.net)