Örtliches Raumordnungsprogramm

Auflage der 29. Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogramms

Raumordnung, Bild: KI

„Öffentliche Auflage der 29. Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogramms – Digitale Neudarstellung des
Flächenwidmungsplans / Änderung Örtliches Entwicklungskonzept

Für die Marktgemeinde Steinakirchen am Forst wird der Flächenwidmungsplan für das gesamte Gemeindegebiet auf einer aktuellen digitalen Plangrundlage (DKM 04.2024) neu dargestellt. Durch die Neudarstellung und teils Überarbeitung der Flächenwidmung (29. Änderung) soll einerseits eine Anpassung der bestehenden Festlegungen an die genauere, digitale Katastermappe (DKM) erfolgen und andererseits eine Anpassung der Festlegungen an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 und der zugehörigen Planzeichenverordnung durchgeführt werden.

Dabei wurde der aktuelle Rechtsstand des rechtskräftigen Flächenwidmungsplans überwiegend ohne wesentliche inhaltliche Änderungen auf die neue Plangrundlage der digitalen Katastermappe 2024 übertragen, sodass sich für die Grundeigentümer im Wesentlichen keine erheblichen Änderungen des Rechtsstandes ergeben. Dokumentationswürdige Änderungen sind in den Entwurfsunterlagen zur 29. Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes angeführt.

Zeitgleich mit derÜbertragung auf die neue digitale Grundlage soll der Flächenwidmungsplan in 29 Änderungspunkten, das Örtliche Entwicklungskonzept in einem Punkt inhaltlich geändert werden. Die Änderungspunkte wurden über die letzten Jahre gesammelt und resultieren großteils aus dem geänderten Planungswillen der Gemeinde, beinhalten jedoch auch Konkretisierungen aufgrund genauerer Plangrundlagen. Die
gesamthaft 30 inhaltlichen Änderungen sind ausführlich im Erläuterungsbericht zur 29. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes dargelegt.

Die Entwurfsunterlagen zur 29. Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogramms enthalten für die digitale Neudarstellung des Flächenwidmungsplans den Entwurf mit 12 Planblättern (zzgl. Legendenblatt) im Format A1, für die Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes eine Plandarstellung im Format A3 (Maßstab1:10.000) sowie den Erläuterungsbericht.

Die Entwurfsunterlagen liegen 

vom 30.06.2025 bis zum 11.08.2025

im Gemeindeamt der Marktgemeinde Steinakirchen am Forst zur allgemeinen Einsichtnahme auf. In dieser Zeit ist jedermann berechtigt, den Entwurf einzusehen und eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.

Es ist geplant, die vorliegenden Entwürfe im Herbst 2025 im Gemeinderat zu beschließen.