Feuerpolizeiliche Beschau

Vorankündigung Feuerpolizeiliche Beschau für Gemeinde Steinakirchen

Feuerbeschau.JPG

Die Durchführung der feuerpolizeilichen Beschau ist durch den Gesetzesauftrag der NÖ Landesregierung (NÖ Feuerwehrgesetz 2015 - NÖFG 2015 § 14, 15, 16) auferlegt, und seit 31.08.2010 in die Zuständigkeit des Rauchfangkehrermeisters übertragen worden.

Der zuständige Rauchfangkehrermeister hat selbständig und eigenverantwortlich für die Gemeinde die Beschau zu planen und durchzuführen. Diese Feuerbeschau dient primär der Brandverhütung und damit der Sicherheit von Mensch und Gebäude. Ziel der Feuerbeschau ist die Feststellung brandgefährlicher Zustände. Sie umfasst die Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, die der Entstehung und Ausbreitung von Bränden entgegenwirkt und bei einem Brand eine wirksame Brandbekämpfung und damit die Rettung des Wohnraumes und der Menschen ermöglicht.

Bei der feuerpolizeilichen Beschau müssen alle Objekte Ihrer Liegenschaft sowie alle Räume in den Baulichkeiten beschaut werden.

Dabei wird im Besonderen folgendes überprüft:

·     Zufahrtsmöglichkeit für Rettungsdienste und Feuerwehr

·     Löschwassersituation und erste Löschhilfe (Feuerlöscher)

·    Baulicher Zustand, Widmungsänderungen (z.B. Wohnräume in Arbeitsräume u.ä.)

·     Brandabschnittsbildung, Brandwände

·     Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und Flüssiggasen hinsichtlich Brand- und Umweltschutz

·     Lagerung von festen Brennstoffen, Erntegütern u.ä.

·     Feuerungsanlagen hinsichtlich Brand- und Umweltschutz

·     Prüfberichte Rauch-Abgasmessung, Blitzschutz, Gasanlagen

·     Garagen, Fahrzeugabstellplätze und Unterstellplätze

·     Geländer, Handläufe, Brüstungen und Abdeckungen

·     Flucht- und Rettungswege

 Die Feuerbeschau wird in Ein- und Zweifamilienhäusern nur vom Rauchfangkehrermeister, in Betrieben und Landwirtschaften, sowie in Wohnhausanlagen zusätzlich unter Beiziehung eines Vertreters der Feuerwehr und
sonstiger erforderlicher Sachverständigen durchgeführt. Die Einhebung des Kostenbeitrages für die gesamte Beschau erfolgt direkt durch den Rauchfangkehrermeister.
 
Bitte bedenken Sie – Die Feuerbeschau ist keine Schikane des Gesetzgebers, es geht dabei um Ihre Sicherheit, um die Sicherheit der Menschen in Ihrem Haus/Ihrer Wohnung und auch um den Schutz Ihres Gebäudes.

 Die Feuerbeschau in der Gemeinde Steinakirchen am Forst wird im heurigen Jahr 2023 in folgenden Straßenzügen: Am Graben, Dechant Trimmel-Weg, Faßbindergasse, Feldgasse, Forellenweg, Gutledererplatz, Hauptstraße, Kreuzergasse, Lemonegaßl, Marktplatz, Sportplatzstraße, Taubengasse, Teichgasse, Weisses Kreuz, Badstraße, Bischof Zak-Straße
durchgeführt.

 Die genauen Termine werden jeweils schriftlich bekannt gegeben.