Bewuchs im Straßenbereich
Hecken und Bäume zurückschneiden
Aus aktuellem Anlaß wird wieder in Erinnerung gerufen, dass überhängende Sträucher und Äste von Bäumen zum
öffentlichen Gut an der Grundstücksgrenze abzuschneiden und zu entfernen sind, damit Einsatzfahrzeuge bei ihrer
Arbeit (Feuerwehr, Müllabfuhr, Schneeräumfahrzeuge) nicht behindert bzw. beschädigt oder zerkratzt werden.
Das gleiche gilt auch bei angrenzenden Gehsteigen, um Fußgänger nicht zu behindern.
Nach § 91 der StVO (Straßenverkehrsordnung) sind Grundeigentümer verpflichtet, den Bewuchs, der die freie Sicht auf
den Straßenverlauf behindert, zu entfernen. Um allfälligen Klagen in Folge von Beschädigungen oder sogar Verkehrsunfällen zu entgehen, wird eindringlich auf die Einhaltung der Bestimmungen hingewiesen.
Auch die Bereiche von Straßenbeleuchtungen und Verkehrszeichen gehören ausgeschnitten!
Was muss geschnitten bzw. entfernt werden?
Sträucher
Bäume
Hecken
landwirtschaftl. Flächen (z.B. Mais)
und dergleichen
Wo?
an der Grundstücksgrenze hin zum öffentlichen Gut
im Kreuzungsbereich
Ein- und Ausfahrten
bei Gehsteigen
bei Straßenbeleuchtungen
bei Verkehrszeichen