Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Verlassenschaftsverfahren

Letzte Aktualisierung: 01.08.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion