Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Beispiele Stromkostenergänzungszuschuss

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Stromkostenergänzungszuschuss Beispiel 2c
Stromkostenergänzungszuschuss Beispiel 2d
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Stromkostenergänzungszuschuss Beispiel 4
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen