Verlautbarung über Eintragungsverfahren

von Volksbegehren in der Zeit von 22. bis 29. Juni 2020

  • Euratom-Ausstieg Österreichs
  • Asyl europagerecht umsetzen
  • Smoke Ja
  • Smoke Nein
  • Klimavolksbegehren


Unterzeichnung auch mit digitaler Signatur bequem von zu Hause aus möglich

https://www.bmi.gv.at/411/  

Volksbegehren können unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde oder online via oesterreich.gv.at (Handy-Signatur oder Bürgerkarte erforderlich) unterschrieben werden.

Dies gilt sowohl für die Abgabe einer Unterstützungserklärung zur Einleitung eines Volksbegehrens (Einleitungsverfahren) als auch für die Unterzeichnung eines Volksbegehrens (Eintragungsverfahren).

Ausführliche Informationen zur Aktivierung der Handy-Signatur finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.



Verlautbarung.pdf

Mittwoch, 01. Juli 2020