Kundmachung Auflassung und Übernahme ins öffentliche Gut
Güterweg Haberg Straß
Kundmachung
Betreff: Auflassung und Übernahme ins öffentliche Gut –
Güterweg Haberg-Straß
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27. 06. 2019 folgenden Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat möge nachfolgendem Beschluss zustimmen:
Die in den beiliegenden Vermessungsurkunden der Vermessung Loschnigg Ziviltechnik OG, 3250 Wieselburg, Wienerstraße 8 vom 26.03.2019, GZ 4154/2018 in der KG Steinakirchen am Forst und vom 26.03.2019, GZ 4154A/2018 in der KG Außerochsenbach dargestellten und angeführten Trennstücke werden dem öffentlichen Verkehr entwidmet und an die in der Vermessungsurkunde angeführten neuen Eigentümer übertragen.
1.1 Der Restteil der angeführten und sich im öffentlichen Gut befindlichen Grundstücke verbleibt im öffentlichen Gut bei gleich gebliebener Widmung.
Die in den beiliegenden Vermessungsurkunden der Vermessung Loschnigg Ziviltechnik OG, 3250 Wieselburg, Wienerstraße 8 vom 26.03.2019, GZ 4154/2018 in der KG Steinakirchen am Forst und vom 26.03.2019, GZ 4154A/2018 in der KG Außerochsenbach dargestellten und angeführten Trennstücke werden in das öffentliche Gut der Gemeinde übernommen.
2.1. Die angeführten Grundstücke werden in das öffentliche Gut der Gemeinde übernommen.
Die Vermessungsurkunden sind ein fester Bestandteil dieses Beschlusses und liegen
beim Gemeindeamt während der Amtsstunden zur Einsicht auf. Gegen eine
Verbücherung gemäß §§ 15 ff Liegenschaftsteilungsgesetz
besteht kein Einwand.
201907151654.pdf
Kundmachung
Donnerstag, 06. Februar 2020