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Umgang mit Asbest

Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor krebserregendem Asbest

Die Europäische Kommission will den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor krebserregendem Asbest stärken und zeigt zudem den Wegin Richtung einer asbestfreien Zukunft auf. Unter anderem soll der derzeit geltende Grenzwert für die Exposition gegenüber Asbest am Arbeitsplatz um das Zehnfache sinken,von 0,1 auf 0,01 Fasern pro Kubikzentimeter.

Acht von zehn der in den EU-Staaten anerkannten berufsbedingten Krebserkrankungen stehen im Zusammenhang mit Asbest. Um die Gesundheit von Mensch und Umweltzu schützen, ist es daher wichtig, die von einer Exposition gegenüber Asbest ausgehenden Gefahren einzudämmen.

 

Im Rahmen der schwerpunktmäßigen Bekämpfung von Umweltkriminalität wird in Österreich der Schwerpunkt auf dem nicht ordnungsgemäßen Umgang (Sammeln, Abbruch,

Ablagern, Reinigen) mit asbesthaltigen Stoffen („Eternitplatten“, Fassadenplatten, Hausdächer udgl.) gelegt. Es wird zunehmend in Österreich wahrgenommen, dass nicht den Vorschriften

entsprechend

 

    ältere Gebäude, in welchen asbesthaltige Stoffe (Dach-/Fassadenplatten, Bodenbeläge udgl.) verbaut wurden, unsachgemäß abgebrochen oder saniert werden;

    Dächer mit asbesthaltigen Stoffen (ältere „Eternitplatten“) unsachgemäß gereinigt werden. Das Hochdruckreinigen von derartigen Dächern ist ohne Asbestfaserfreisetzung
              unmöglich und stellt ein Vergehen nach dem Umweltstrafrecht dar. Dies bezieht sich auch auf Firmen, die eine ordnungsgemäße Säuberung mittels Hochdruckreiniger behaupten;

    Bauschuttablagerungen und Wegebefestigungen mit asbesthaltigem Plattenbruch-Anteil vorgenommen werden (welche ausnahmslos verboten sind);

 

und es dadurch zu einer Gefährdung der Gesundheit von Menschen und/oder Beeinträchtigung der Umwelt kommen kann.

 Da in naher Zukunft mit einer steigenden Anzahl von Entsorgungen asbesthaltiger Produkte zu rechnen ist, sind die Umweltkundigen Organe der Polizei dazu angehalten,vermehrtes Augenmerk auf den richtigen Umgang bei der Entsorgung von asbesthaltigem Material zu legen. Dazu gab es im Jahr 2023 bereits international Schwerpunktaktionen,welche Anzeigen an die Behörden und Staatsanwaltschaft nach sich zogen.

 

Es wird um geeignete Weiterverbreitung und Information an Betriebe, welche im Zusammenhang mit der Entsorgung von Asbestprodukten stehen könnten, ersucht.

Im Jahr 2024 und den Folgejahren ist mit Kontrollen seitens der Polizei und daraus resultierenden Anzeigen bei Fehlverhalten zu rechnen.Dazu möge auch mitgeteilt werden, dass seitens der UKO-Organe vermehrtes Augenmerk auf den sachgemäßen Umgang mit asbesthaltigem Material gelegt werden wird.

 Im Anhang wird der Leitfaden der AUVA M.plus 267 übermittelt, indem der richtige Umgang mit Asbest beschrieben ist.