NÖ Hundehaltegesetz
Achtung - Ende der Frist Nachweis Haftpflichtversicherung
ACHTUNG – ENDE DER FRIST NACHWEIS HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
BIS 1. JUNI 2025 Laut dem NÖ Hundehaltegesetz, LGBl. 4001 in der Fassung LGBl. Nr. 56/2022 muss ein Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung an die Gemeinde erbracht werden. Schauen Sie in Ihrer Polizze für die Haushaltsversicherung – oft ist ein Hund inkludiert. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Juni 2025. Den Nachweis können sie entweder am Gemeindeamt abgeben oder per E-Mail an gemeinde@steinakirchen-forst.gv.at schicken.
HUNDEABGABE KÜNFTIG NICHT MEHR VERGESSEN
Die jährliche Hundeabgabe ist gemäß NÖ Hundeabgabgesgesetz jedes Jahr bis spätestens zum 15. Februar ohne weitere Aufforderung am Gemeindeamt zu entrichten. Künftig kann die Abgabe mittels Bankeinzug beglichen werden. Das
Formular dazu kann unter gemeinde@steinakirchen-forst.at angefordert oder von der webseite https://steinakirchen-forst.gv.at/hund