Achtung: Diese Seite ist am 30. 08. 2024 abgelaufen.

Waldbrandverordnung 2024

offenes Feuer im Wald ist verboten - gilt auch für Pizzaofen!

Auf Grund der derzeitigen Situation (zuletzt geringe Niederschlagsmengen, austrocknender Wind, sehr hohe Tagestemperaturen) ist in den Waldbeständen des Verwaltungsbezirkes Scheibbs bereits eine starke Austrocknung eingetreten.
Zumal auch für die nächsten Tage keine nennenswerten Niederschläge prognostiziert sind, ist bei sorglosem Verhalten im Wald und in dessen Gefährdungsbereich mit der Entwicklung von Waldbränden zu rechnen.
Im Sinne der forstgesetzlichen Bestimmungen liegt daher in Teilen des Verwaltungsbezirkes Scheibbs eine erhöhte Waldbrandgefahr vor, weswegen die Einladung an alle Gemeindeämter und alle Polizeiinspektionen des Bezirkes ergeht,
nachstehende Verordnung in geeigneter Form zu verlautbaren:

In allen Wäldern des Verwaltungsbezirkes Scheibbs und im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) sind brandgefährliche Handlungen, wie jegliches Feuerentzünden, das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, sowie die
Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, verboten.

Waldbrandverordnung 2024

Mittwoch, 31. Juli 2024