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Waldbrandverordnung

Auf die dennoch weiterhin erforderliche Vorsicht beim Umgang mit offenem Feuer im Gefährdungsbereich des Waldes wird hingewiesen.

Auf Grund der nunmehrigen Witterungsverhältnisse und der prognostizierten weiteren Niederschläge ist die akute Waldbrandgefahr in den Wäldern des Verwaltungsbezirkes Scheibbs derzeit nicht mehr gegeben.

Auf die dennoch weiterhin erforderliche Vorsicht beim Umgang mit offenem Feuer im Gefährdungsbereich des Waldes wird hingewiesen.

Waldbrandverordnung.pdf

Donnerstag, 18. Juni 2020