Achtung: Diese Seite ist am 24. 04. 2023 abgelaufen.

Kundmachung VB

Volksbegehren im April

Montag, 17. April 2023......................... 08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag, 18. April 2023....................... 08:00 bis 20:00 Uhr
Mittwoch, 19. April 2023...................... 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag, 20. April 2023.................. 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag, 21. April 2023........................... 08:00 bis 16:00 Uhr
Samstag, 22. April 2023........................ geschlossen
Sonntag, 23. April 2023........................ geschlossen
Montag, 24. April 2023......................... 08:00 bis 16:00 Uhr


Das Wahlrechtsänderungsgesetz 2023, das am 24. Februar 2023 mit BGBl. I Nr. 7/2023 kundgemacht worden ist, führt durch das sofortige Inkrafttreten der geänderten Bestimmungen des Volksbegehrengesetzes 2018 bereits hinsichtlich des kommenden Eintragungszeitraumes zu folgenden Neuerungen:

•       Während eines Eintragungszeitraumes ist ein Offenhalten von Eintragungslokalen an Samstagen nicht mehr erforderlich.
•       Von Montag bis Freitag sind Eintragungslokale zumindest von 8:00 bis 16:00 Uhr und an einem Werktag (nicht mehr an zwei Werktagen) zusätzlich bis 20:00 Uhr offenzuhalten.
•       Eine Übergangsbestimmung erlaubt es, dass die Eintragungsbehörden Verlautbarungen, die vor Inkrafttreten des Wahlrechtsänderungsgesetzes 2023 ergangen sind, den geänderten Vorgaben angepasst werden können. Diese Anpassungen haben bis spätestens zum Stichtag der von der Verlautbarung betroffenen Volksbegehren zu erfolgen.

VB April 2023

Dienstag, 07. März 2023