Kundmachung

Vogelgesundheitsverordnung, HPAI-Risikogebietes 2025/2026

LF5-TSG-35/398-2025, BMSGPK; Kundmachung gem. § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung, BGBl. II Nr. 303/2024, zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes 2025/2026

Aufgrund des Rückgangs der positiven H5N1-Wildvogelfälle ist ganz Österreich

ab dem 04.04.2026 als Gebiet mit erhöhtem Risiko definiert.

Die Gebiete mit stark erhöhtem Ri-siko (Stallpflicht) wurden in ganz Österreich aufgehoben.

Es sind jedoch weiterhin die Maßnahmen gemäß § 8 Abs. 3 der Vogelgesundheitsverordnung einzuhalten (Beilage 1).