Englische Übersetzung des nationalen Führerscheins

Allgemeine Informationen

Der internationale Führerschein ist ein Zusatzdokument zum Lenken von Kraftfahrzeugen außerhalb des EWR. In einigen Ländern ist jedoch die Übersetzung des nationalen Führerscheins in die englische Sprache ausreichend.

Hinweis:

Für Fahrten in den USA genügt grundsätzlich die englische Übersetzung des österreichischen Führerscheins. Allerdings wird empfohlen, sich dafür einen internationalen Führerschein ausstellen zu lassen, da dieser u.a. von manchen Mietwagenunternehmen verlangt wird.

Die Gültigkeit von Führerscheinübersetzungen ist allerdings wieder an das Mitführen des Führerscheins gebunden, d.h. dass der österreichische Führerschein auf jeden Fall im Ausland mitgenommen werden muss. Davon ausgenommen sind nur wenige Staaten, die weder einen nationalen noch einen internationalen Führerschein, sondern ausschließlich einheimische Landesdokumente akzeptieren, die dort aber leicht erhältlich sind.

Die Übersetzung des Führerscheins erfolgt direkt bei den Automobilklubs.

Zuständige Stelle

Die zur Ausstellung berechtigten Automobilklubs: ARBÖ, ÖAMTC,  VCÖ

Erforderliche Unterlagen

Gültiger Führerschein

Kosten

Die englische Übersetzung Ihres Führerscheins ist grundsätzlich kostenpflichtig. Bitte erkundigen Sie sich bei den zuständigen Automobilklubs. Für Mitglieder der Automobilklubs ist die Übersetzung meist kostenlos.

Zusätzliche Informationen

Letzte Aktualisierung: 12.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.