Bildung nach der Schulpflicht
- Allgemeinbildende höhere Schule
- Berufsbildende Pflichtschule
- Berufsbildende mittlere Schule
- Berufsbildende höhere Schule
- Zentralmatura
- AusBildung bis 18
- SERVICE: Online-Ratgeber und -Rechner
Aktuelle Informationen zur Bildung nach der Schulpflicht, Ausbildungspflicht für Jugendliche bis 18 (AusBildung bis 18), Allgemeinbildende höhere Schulen, Berufsschulen, berufsbildende mittlere und höhere Schulen etc.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.