Wie sind Phishing-E-Mails zu erkennen?

Achtung:

Die wichtigste Regel: Seriöse Unternehmen werden niemals die Bekanntgabe vertraulicher Daten wie Passwörter oder Transaktionsnummern per E-Mail verlangen!

Weitere Hinweise auf Phishing-E-Mails

  • Phishing-E-Mails betonen oft die Dringlichkeit der geforderten Dateneingabe oder es wird ein Gewinn in Aussicht gestellt, obwohl Sie an keinem Gewinnspiel teilgenommen haben. Häufig wird auf angebliche Sicherheitslücken auf den Seiten Ihrer Bank hingewiesen, die eine Eingabe Ihrer Zugangsdaten "zur Überprüfung" erforderlich machen.
  • Die in den Phishing-E-Mails angegebenen Internetadressen weichen von den tatsächlichen Internetadressen der betroffenen Unternehmen ab (z.B. www.nelbanking.at statt www.netbanking.at)
  • Die E-Mails sind vereinzelt in schlechtem Deutsch verfasst
  • Die Internetadresse wird beim Aufrufen der Seite ausgeblendet
  • Es sind überraschende Änderungen im Aussehen der vertrauten Log-in-Seite oder fehlerhafte Links zu erkennen
Letzte Aktualisierung: 06.08.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.