Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaften sind im Strafverfahren tätig und leiten das Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaften sind Organe der Rechtspflege und üben ihre Tätigkeit durch Staatsanwältinnen/Staatsanwälte aus.
Die öffentliche Anklage steht nur der Staatsanwaltschaft zu. Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob gegen eine bestimmte Person Anklage erhoben wird, ob von der Verfolgung zurückgetreten oder das Verfahren eingestellt wird.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.