Bestandsänderungen zwischen Eigentumswohnungen
Allgemeine Informationen
Bestandsänderungen zwischen zwei Eigentumswohnungen – etwa wenn eine Wohnungseigentümerin/ein Wohnungseigentümer ein Zimmer von der Nachbarin/dem Nachbarn erwirbt – müssen verbüchert werden. Vor der Eintragung sind die Nutzwerte durch ein Nutzwertgutachten einer Ziviltechnikerin/eines Ziviltechnikers oder einer Sachverständigen/eines Sachverständigen oder durch eine Entscheidung des Gerichts oder der Schlichtungsstelle neu zu ermitteln.
Zuständige Stelle
Das Bezirksgericht (BMJ), in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet.
Erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung der Baubehörde über den Bestand an selbstständigen Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Räumlichkeiten
- Rechtskräftige Entscheidung des Gerichts (Schlichtungsstelle) über die Festsetzung der Nutzwerte (nur bei den betroffenen Wohnungen)
- Kaufvertrag
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder
- Selbstberechnungserklärung von einer Notarin/einem Notar (ÖNK) oder von einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalts (ÖRAK)
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.