Waffenbesitzkarte
Die Waffenbesitzkarte ür Schusswaffen der Kategorie B ist eine Urkunde, die zum Erwerb und Besitz, aber nicht zum Führen (Bei-sich-Tragen) von Schusswaffen der Kategorie B (Revolver, Pistolen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen) berechtigt.
Die Waffenbesitzkarte für Schusswaffen der Kategorie C ist eine Urkunde, die zum Erwerb und Besitz, aber nicht zum Führen (Bei-sich-Tragen) von Schusswaffen der Kategorie C berechtigt.
Eine Waffenbesitzkarte für Schusswaffen der Kategorie B berechtigt auch zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen der Kategorie C.
Die Waffenbesitzkarte ist vom Waffenpass zu unterscheiden, der sowohl zum Erwerb und Besitz als auch zum Führen bestimmter Schusswaffen berechtigt.
Weiterführende Links
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.