Kriminalpolizei

Die Kriminalpolizei agiert in einer Doppelfunktion. Einerseits hat sie laut Sicherheitspolizeigesetz (SPG) Straftaten zu verhindern oder zu beenden, andererseits ist sie nach der Strafprozessordnung (StPO) auch mit der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten befasst.

Die ersten Ermittlungsschritte setzt die Kriminalpolizei meist aus eigenem Antrieb. Darüber hinaus wendet sich die Kriminalpolizei, wenn Anordnungen oder Genehmigungen erforderlich sind, an die Staatsanwaltschaft, auch wenn die Sache geklärt ist oder nicht geklärt werden kann. Die Staatsanwaltschaft ist der erste Ansprechpartner für die Kriminalpolizei.

Rechtsgrundlagen

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
Letzte Aktualisierung: 01.06.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.