ECTS-Punkte
Das Europäische System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (European Credit Transfer and Accumulation System – ECTS) sorgt für Transparenz und Vergleichbarkeit von Studienprogrammen innerhalb des europäischen Hochschulraums.
Zusätzlich erleichtert es die Mobilität von Studierenden. Die ECTS-Punkte ergeben sich aus dem durchschnittlichen Arbeitspensum bzw. Arbeitsaufwand, das für die einzelnen Lehrveranstaltungen geschätzt wird. Ein ECTS-Punkt bedeutet 25 bis 30 Echtstunden à 60 Minuten an tatsächlichem Arbeitsaufwand für die Studierende/den Studierenden. Das Arbeitspensum setzt sich aus sämtlichen Lernaktivitäten zusammen, die Teil eines Studiums sind und mittels einer Leistungskontrolle überprüft werden.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.