Was kann ich tun, wenn ich in eine Abzocke-Falle getappt bin?
- In den meisten Fällen haben die Firmen, die hinter den Abzockeseiten stehen, keinen Anspruch auf Zahlung. Lassen Sie sich daher nicht durch Drohungen (Inkassobüro, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Klage, Pfändung etc.) einschüchtern.
- Haben Sie einen Testzugang erhalten, um Online-Dienste ausprobieren zu können, sollten Sie schriftlich den sofortigen Rücktritt erklären. Geben Sie zum unverbindlichen Testen von Online-Diensten niemals Ihre persönlichen Daten an.
- Reagieren Sie nicht auf allfällige Zahlungsaufforderungen und Drohungen der Abzocke-Firma, sondern wenden sich damit an eine Konsumentenschutzorganisation:
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
Letzte Aktualisierung: 06.08.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.