Schonende Vernehmung

Diese Form der Vernehmung im Strafverfahren dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers. Ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Die schonende Vernehmung kann unter bestimmten Voraussetzungen sowohl im Rahmen einer kontradiktorischen Vernehmung als auch in der Hauptverhandlung durchgeführt werden.

Die Zeugin/der Zeuge soll mit der/dem Beschuldigten möglichst nicht aufeinander treffen. Die Zeugin/der Zeuge befindet sich dabei in einem anderen Raum als die/der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten und den übrigen Verfahrensbeteiligten übertragen, die so ihr Fragerecht ausüben können, ohne bei der Befragung anwesend zu sein. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss auf diese schonende Weise einvernommen werden.

Schutz von Zeugen im Strafverfahren

Rechte besonders schutzbedürftiger Opfer

Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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