Asylberechtigter

Wird im Asylverfahren  über einen Antrag eines Fremden auf internationalen Schutz ("Asylantrag") positiv entschieden, kommt der Antragsstellerin/dem Antragsteller rechtlich der Flüchtlingsstatus zu (Asylberechtigte). Asylberechtigte erhalten ein für die Dauer von drei Jahren befristetes Aufenthaltsrecht in Österreich, das verlängert werden kann und haben vollen Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Flüchtlingseigenschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen auch entzogen werden.

Hinweis:

Personen, denen mangels persönlicher Verfolgung keine Flüchtlingseigenschaft zukommt, deren Leben oder Unversehrtheit im Herkunftsland jedoch im Falle einer Rückkehr bedroht wären, wird als subsidiär Schutzberechtigte internationaler Schutz gewährt.

Letzte Aktualisierung: 12.08.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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