Fremdwährungskredit
Ein Fremdwährungskredit ist ein Spekulationsgeschäft, weil nicht vorhersehbar ist, wie sich ein aktueller Zinsvorteil oder ein Wechselkurs in der Zukunft entwickelt. Die Finanzmarktaufsicht hat u.a. wegen dieser Risiken die Neuvergabe von Fremdwährungskrediten an Privatpersonen fast ausnahmslos verboten.
Weiterführende Links
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.