Beschränkungen des Führerscheins
Ergibt die ärztliche Untersuchung, dass die Person mit Behinderungen zum Lenken von Kraftfahrzeugen nur unter der Auflage geeignet ist, dass sie/er
- Körperersatzstücke oder Behelfe benötigt (z.B. Brillen, Sitzpolster),
- Fahrzeuge mit bestimmten Merkmalen verwenden oder
- sich ärztlichen Kontrolluntersuchungen unterziehen muss,
dann lautet das Gutachten "bedingt geeignet". Bei einer "bedingten Eignung" können alle Kraftfahrzeuge, die die gleichen Merkmale aufweisen, gefahren werden.
Ist die betreffende Person nach dem ärztlichen Gutachten zum Lenken nur eines bestimmten Kraftfahrzeugs geeignet, so lautet die Bezeichnung "beschränkt geeignet". Es kann somit nur dieses Fahrzeug gefahren werden. Das amtliche Kennzeichen und die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs werden demnach in den Führerschein eingetragen.
Die Befristungen und Auflagen für das Lenken des Kraftfahrzeugs werden in den Führerschein eingetragen. Detaillierte Informationen zum Thema "Zahlencodes im Führerschein" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Rechtsgrundlagen
- Führerscheingesetz (FSG)
- Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV)
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.