Spezielle Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche bei Gewalt
Wenn du erste Hilfe und Auskunft haben möchtest:
Diese Einrichtungen kannst du anrufen, wenn du geschlagen oder sexuell missbraucht wirst. Hier erfährt niemand von deinem Anruf und du musst deinen Namen nicht nennen.
- Rat auf Draht – Telefonnummer: 147 – anonym und kostenlos
- Kinder- und Jugendanwaltschaften in allen Bundesländern: alle Telefonnummern auf der Website
Viele Infos finden sich auf den Websites der Kinder- und Jugendanwaltschaften, wo du deine Fragen auch per E-Mail stellen kannst.
Auch auf www.gewaltinfo.at (BKA) findest du Organisationen, Vereine und Initiativen, bei denen du Auskunft und Hilfe finden kannst.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.