Zentrales Personenstandsregister (ZPR)

Das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) ist ein seit 2014 bundesweit eingesetztes Register bei allen Personenstandsbehörden (Standesämter), in dem die Daten über Personenstandsfälle (Geburt, Ehe, Eingetragene Partnerschaft, Tod) und damit in Zusammenhang stehende Sachverhalte (z. B. Namen) erfasst werden. Personenstandsfälle sind damit bundesweit für alle Personenstandsbehörden verfügbar. Sind alle Daten für Urkunden vorhanden, so können Personenstandsurkunden und Auszüge bei jeder Personenstandsbehörde ausgestellt werden.

Zentrales Personenstandsregister (BMI)

Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

    Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

    → BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

    Dafür benötigt wird:
       Handy-Signatur
       Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

    Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
    x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
    x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
    Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.