Führerscheinbehörden in Österreich
Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
In Führerscheinangelegenheiten (z.B. Ausstellung von Führerscheinduplikaten) sind grundsätzlich die Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate sowie die Landespolizeidirektionen in ihrem örtlichen Wirkungsbereich zuständig.
Die Kontaktdaten aller österreichischen Führerscheinbehörden können über folgenden Link abgerufen werden:
Geben Sie entweder die Postleitzahl oder den Namen der betreffenden Gemeinde ein. Gibt es mehrere Orte mit derselben Postleitzahl, wählen Sie den richtigen Ort aus der Liste aus. Anschließend wird die für diesen Ort zuständige Behörde, deren Adresse, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse und Website angezeigt.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.