Arbeitnehmerveranlagung

Sinnverwandte Begriffe: Steuerausgleich, Jahresausgleich

Bei der Arbeitnehmerveranlagung wird die Steuer für das im Kalenderjahr bezogene Einkommen neu berechnet. Dabei kann sich herausstellen, dass zu viel Lohnsteuer bezahlt wurde (z.B. weil das Einkommen wegen eines Jobwechsels geschwankt hat). Dann gibt es eine Lohnsteuergutschrift direkt auf das Konto.

Möchte eine Person, dass für sie eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt wird, muss sie dies grundsätzlich selbst beantragen. Seit Juli 2017 erfolgt die Arbeitnehmerveranlagung und die Auszahlung eines etwaigen Gutschriftsbetrags jedoch in vielen Fällen automatisch (sogenannte "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung").

Es wird zwischen der freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung (Antragsveranlagung) und der verpflichtenden Arbeitnehmerveranlagung (Pflichtveranlagung) unterschieden.

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Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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