Burgenland

Die zuständige Stelle für Kinderkrippen im Burgenland ist:

  • Amt der Burgenländischen Landesregierung
    Abteilung 7 - Bildung, Kultur und Wissenschaft
    Referat Elementarpädagogik
    Europaplatz 1
    7000 Eisenstadt
    Telefon: 057-600/2972
    E-Mail: post.a7-bildung(at)bgld.gv.at

Kinderbildung- und betreung (Land Burgenland)

Letzte Aktualisierung: 17.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.