Wer darf Soziale Netzwerke nutzen?

Grundsätzlich stehen Soziale Netzwerke ab einem bestimmten Alter jeder/jedem offen. Jedoch müssen die Nutzungsbestimmungen des jeweiligen Netzwerks berücksichtigt werden.
Auf den meisten Plattformen beträgt das Mindestalter 13 Jahre (z.B. Facebook). Bei Xing etwa ist Volljährigkeit Voraussetzung für eine Anmeldung.

In vielen Nutzungsbestimmungen wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben wahrheitsgetreu gemacht werden müssen. Die Überprüfung der Altersangaben ist jedoch schwierig. 

Tipp:

Tipps, wie Eltern mit dem Thema Soziale Netzwerke umgehen können, finden sich im Broschürenservice auf den Seiten von Saferinternet.at.

 Nähere Informationen zu den Nutzungsbestimmungen finden sich auf den Seiten von Facebook und Xing.

Letzte Aktualisierung: 24.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.