Beschäftigungsinitiative 50+

Seit 2018 stehen dem Arbeitsmarktservice im Rahmen der "Beschäftigungsinitiative 50+" jährlich 165 Millionen Euro für die Integration älterer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt zur Verfügung. Gefördert werden Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die mindestens 50 Jahre alt und länger als 90 Tage beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt sind. Wenn Arbeitsuchende wegen gesundheitlicher Einschränkungen oder langer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt (Wiedereinsteigerinnen/Wiedereinsteiger, arbeitsmarktferne Personen) geringe Beschäftigungschancen haben, können sie schon vor Ablauf der 90-tägigen Vormerkdauer von der "Beschäftigungsinitiative 50+" profitieren.

Im Rahmen der "Beschäftigungsinitiative 50+" werden vor allem arbeitsmarktpolitische Instrumente zur Beschäftigungsförderung eingesetzt: Die Eingliederungsbeihilfe, die Kombilohnbeihilfe und Soziale Unternehmen (2. Arbeitsmarkt) sollen dabei verstärkt Personen ab 50 den Einstieg bzw. die Rückkehr in den Arbeitsmarkt erleichtern. Aber auch arbeitsplatznahe Qualifizierung ("AQUA", Implacementstiftung) leistet einen wertvollen Beitrag  bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

Letzte Aktualisierung: 16.04.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.