Beschluss

Entscheidungen, Anordnungen und Verfügungen des Gerichts werden vielfach per Beschluss getroffen. Das Gericht trifft mit einem Beschluss keine inhaltlichen Entscheidungen (dies erfolgt im Urteil), sondern es werden hauptsächlich Verfahrensfragen geregelt.

Beschlüsse im Zivilverfahren können beispielsweise hinsichtlich prozessleitender Fragen ergehen, d.h. es wird eine Entscheidung zur Durchführung des Verfahrens getroffen (z.B. Klagebeantwortung, Prozessprogramm, Beweisbeschluss). Im Strafverfahren entscheidet das Gericht mit Beschluss beispielsweise über die Einstellung des Verfahrens oder die Abweisung eines Beweisantrags.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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