Allgemeines zu Fachhochschulen
Fachhochschulstudiengänge wurden als eigenständige Alternative zum bestehenden Studienangebot an Universitäten eingerichtet. Besondere Kennzeichen dieser Ausbildung sind:
- berufsbezogene und praxisorientierte Ausbildung auf Hochschulniveau
- feststehende Studiendauer – sechs Semester (Bachelorstudium) und meist vier Semester (Masterstudium) – mit Anwesenheitsvorgaben
- begrenzte Anzahl an Studierenden pro Studiengang und Jahrgang
- Verleihung eines akademischen Grades an die Absolventinnen/die Absolventen
Studierende an Fachhochschulen (HAW) sind den Studierenden an Universitäten gleichgestellt.
Maßnahmen der Studienförderungen oder Förderungen von Studien im Ausland gelten auch für Studierende an Fachhochschulen.
Etwa 50 Prozent der Studiengänge werden auch für Berufstätige angeboten (berufsbegleitend im Gegensatz zum Vollzeitstudium).
Auf oesterreich.gv.at findet sich eine Liste der Fachhochschulen (HWA) in Österreich.
Weiterführende Links
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.