Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Österreich
- Allgemeines zum Aufenthalt in Österreich
- Antragstellung und Geltung von Aufenthaltstiteln
- Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln
- Aufenthaltstitel
- Nachweis von Deutschkenntnissen ("Deutsch vor Zuwanderung")
- Integrationsvereinbarung
- Haftungserklärung
- Checkliste Arbeiten und Wohnen
Aktuelle Informationen zu Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Österreich, Voraussetzungen, Aufenthaltstitel, Nachweis von Deutschkenntnissen etc.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.