Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP)

Die STEOP ist Teil der Bachelor- und Diplomstudien ohne Zugangsregelungen und umfasst ein Semester. Nur der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Fortsetzung des Studiums.

Von der STEOP ausgenommen sind Humanmedizin, Zahnmedizin, andere medizinische Studien, Veterinärmedizin, Psychologie, Publizistik- und Kommunikationswissenschaft, Sportwissenschaften und das Unterrichtsfach Bewegung und Sport sowie die künstlerischen Studien an den Universitäten der Künste.

Achtung:

Eine negative STEOP hat die Zwangsexmatrikulation zur Folge – was wiederum bedeutet, dass die Studentin/der Student die an das begonnene Studium gekoppelte Aufenthaltserlaubnis verliert.

Letzte Aktualisierung: 26.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.