Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP)
Die STEOP ist Teil der Bachelor- und Diplomstudien ohne Zugangsregelungen und umfasst ein Semester. Nur der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Fortsetzung des Studiums.
Von der STEOP ausgenommen sind Humanmedizin, Zahnmedizin, andere medizinische Studien, Veterinärmedizin, Psychologie, Publizistik- und Kommunikationswissenschaft, Sportwissenschaften und das Unterrichtsfach Bewegung und Sport sowie die künstlerischen Studien an den Universitäten der Künste.
Eine negative STEOP hat die Zwangsexmatrikulation zur Folge – was wiederum bedeutet, dass die Studentin/der Student die an das begonnene Studium gekoppelte Aufenthaltserlaubnis verliert.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.