Statutarstadt

Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.

In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:

Letzte Aktualisierung: 24.02.2026
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    Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

    Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

    → BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

    Dafür benötigt wird:
       Handy-Signatur
       Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

    Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
    x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
    x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
    Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.